Besucherordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,

das Ensemble Schloss Moritzburg und Fasanenschlösschen ist ein Denkmal der Bau- und Gartenkunst.

Um die Anlage auch künftigen Besuchern zu bewahren, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Der Schlosspark ist täglich bis zum Einbruch der Dämmerung geöffnet. Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Nicht geräumte oder gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für ihre Kinder.

Es ist grundsätzlich nicht gestattet: 

  • die Wege mit Kraftfahrzeugen (Motorräder eingeschlossen) ohne gesonderte Erlaubnis zu befahren,
  • die Anlagen, Bauwerke, andere Parkeinrichtungen und Pflanzen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder zu verunreinigen,
  • auf Skulpturen, Balustraden, Brunnenanlagen oder gärtnerische Anlagen zu klettern,
  • die Grünflachen zu betreten, darauf zu lagern oder zu picknicken,
  • offenes Feuer zu gebrauchen, insbesondere zu grillen, oder ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Feuerwerk zu zünden,
  • in der Anlage Ball- oder Sportspiele zu betreiben, zu reiten, zu baden, zu angeln, zu rodeln oder Ski zu fahren,
  • zu musizieren oder Tonwiedergabegeräte zu betreiben,
  • ohne schriftliche Genehmigung die Wildtiere zu füttern
  • Werbetafeln aufzustellen, Plakate oder Schilder anzubringen, Handzettel, Flugblätter, Werbeprospekte oder andere Druckerzeugnisse abzulegen oder zu verteilen,
  • Handel oder Gewerbe zu treiben,
  • ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers für kommerzielle Zwecke zu fotografieren oder zu filmen,
  • funkgesteuerte Fluggeräte (Drohnen, Octocopter, Multicopter usw.) zu starten, zu landen oder Schloss und Park überfliegen zu lassen.

Folgendes ist zu beachten:

  • Fahrräder sind zu schieben.
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Hundekot und Abfälle sind in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Die Wasserflächen dürfen bei Eis nicht betreten und befahren werden.
  • Wir bitten Sie im Interesse aller Besucher, den Anweisungen der Parkaufsicht und der Mitarbeiter des Schlossbetriebes Moritzburg Folge zu leisten und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.
  • Das Befahren der Wegeflächen, Auffahrtsrampen und des Sockelgeschosses mit Fahrzeugen ist nur mit Sondergenehmigung und unter Rücksichtnahme gegenüber den Besuchern und in Schrittgeschwindigkeit gestattet.
  • Es herrscht eingeschränkter Winterdienst. Nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. 

Wer gegen diese Besucherordnung verstößt, kann von der Liegenschaft Schloss Moritzburg verwiesen oder mit einem Verbot belegt werden, diese künftig zu betreten. Ein Missbrauch der Anlage wird rechtlich verfolgt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!