Schlosspark

Obwohl der Park direkt hinter dem Schloss nie vollendet wurde, lässt sich seine ursprünglich geplante Dimension gut erahnen. August der Starke plante den Garten nach dem französischen Grundrissschema, verstarb aber vor der Vollendung. Sein Urenkel August der III. plante ebenfalls einen imposanten Umbau,der jedoch nicht umgesetzt wurde. Durch den 7-jährigen Krieg wurden weitere Umbauten verhindert. Erst im 19. Jahrhundert entwickelte sich der Schlossgarten zu einer romantischen Parkanlage. Nach dem zweiten Weltkrieg blieb der Park unbeachtet, zahlreiche Fichten wurden gefällt.

1990 begann der Freistaat zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege den Park zu rekonstruieren. Grundlage dafür bildet ein Entwurf aus dem Jahre 1740. Der U-förmige Grundriss hatte damals eine Ausdehnung von etwa 230 mal 150 Metern. Bis heute ist die Rekonstruktion noch nicht abgeschlossen. 

Parkordnung zum Schlosspark

Liebe Besucher,

das Ensemble Schloss Moritzburg und Fasanenschlösschen ist ein Denkmal der Bau- und Gartenkunst. Um die Anlage auch künftigen Besuchern zu bewahren, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Der Schlosspark ist täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (April - September) bzw. täglich von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Oktober - März) geöffnet. Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für ihre Kinder.

Es ist grundsätzlich nicht gestattet: 

  • die Wege mit Kraftfahrzeugen (Motorräder eingeschlossen) ohne gesonderte Erlaubnis zu befahren
  • die Anlagen, Bauwerke, andere Parkeinrichtungen und Pflanzen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder zu verunreinigen
  • auf Skulpturen, Balustraden, Brunnenanlagen oder gärtnerische Anlagen zu klettern
  • die Grünflachen zu betreten, darauf zu lagern oder zu picknicken
  • offenes Feuer zu gebrauchen, insbesondere zu grillen, oder ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Feuerwerk zu zünden
  • in der Anlage Ball- oder Sportspiele zu betreiben, zu reiten, zu baden, zu angeln, zu rodeln oder Ski zu fahren
  • zu musizieren oder Tonwiedergabegeräte zu betreiben
  • Werbetafeln aufzustellen, Plakate oder Schilder anzubringen, Handzettel, Flugblätter, Werbeprospekte oder andere Druckerzeugnisse abzulegen oder zu verteilen
  • Handel oder Gewerbe zu treiben
  • für kommerzielle Zwecke zu filmen oder zu fotografieren
  • ohne schriftliche Genehmigung die Wildtiere zu füttern

Folgendes ist zu beachten:

  • Fahrräder sind zu schieben.
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Hundekot und Abfälle sind in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Die Wasserflächen dürfen bei Eis nicht betreten und befahren werden.
  • Wir bitten Sie im Interesse aller Besucher, den Anweisungen der Parkaufsicht und der Mitarbeiter des Schlossbetriebes Moritzburg Folge zu leisten und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.

Kontakt

Schloss Moritzburg

Schloßallee | 01468 Moritzburg

Zur Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinützige GmbH gehörend

+49 (0) 35207 873-18 (Mo. - Fr. 10:00 - 12:00 & 14:00 - 16:30 Uhr)
moritzburg@schloesserland-sachsen.de